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BGH, 11.07.2002 - VII ZR 437/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Culpa in contrahendo - Vorvertragliche Pflichtverletzung - Vertragsverhandlungen - Verschulden - Aufklärungspflicht - Hinweispflicht - Sonderwünsche - Baugenehmigung - Einfamilienhaus - Formmangel - Vertrauensschaden - Schadensersatz
- Judicialis
BGB § 125; ; BGB § 313; ; BGB § 313 Satz 1; ; BGB § 125 Satz 1; ; ZPO § 545; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB a.F. § 276
Haftung des Bauträgers wegen Verschulden bei Vertragsschluß - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufklärungspflichten im Vorfeld eines Bauvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauträgervertrag und Sonderwünsche (IBR 2002, 612)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99
Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
Auszug aus BGH, 11.07.2002 - VII ZR 437/01
Die Beklagte hat die Kläger unter Verstoß gegen ihre Aufklärungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1976 - VII ZR 119/71, BGHZ 60, 221; vom 6. April 2001 - VII ZR 402/99, NJW 2001, 2021) zum Abschluß eines, wenn auch unwirksamen Vertrages veranlaßt, den diese bei der gebotenen Aufklärung nicht geschlossen hätten. - BGH, 22.02.1973 - VII ZR 119/71
Haftung des günstigsten Bieters für einen vom Auftraggeber nicht erkannten …
Auszug aus BGH, 11.07.2002 - VII ZR 437/01
Die Beklagte hat die Kläger unter Verstoß gegen ihre Aufklärungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1976 - VII ZR 119/71, BGHZ 60, 221; vom 6. April 2001 - VII ZR 402/99, NJW 2001, 2021) zum Abschluß eines, wenn auch unwirksamen Vertrages veranlaßt, den diese bei der gebotenen Aufklärung nicht geschlossen hätten.